Alkohol
Falls eine
Blut-Alkohol-Konzentration von 1,1 Promille (Baden Württemberg) 1,6 Promile
(restliche Bundesländer) oder mehrfach geringere Werte bei Ihnen festgestellt
werden, droht Ihnen mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die Anordnung zu
einer medizinisch psychologischen Untersuchung, kurz MPU genannt, durch die
Straßenverkehrsbehörde.
Die rechtliche Grundlage findet sich
in der FEV (Fahrerlaubnisverordnung)
Da mit dem Alkoholkonsum statistisch
auch das Unfallrisiko stiegt, kann also bereits bei geringen Mengen Alkohol im
Blut eine MPU drohen, dies ist insbesondere dann der Fall wenn
Verkehrsauffälligkeiten (z.B. ein Unfall oder eine unsichere Fahrweise)
hinzukommen. Das Feststellen einer unsicheren Fahrweise kann auch durch
Augenzeugen, z.B. die Beamten des Streifenwagens, erfolgen.Hier ist in vielen
Fällen ein Abstinenznachweis (Haaranalyse oder Urinscreening ) erforderlich,
allerdings gibt es auch hier natürlich Ausnahmen. Sprechen Sie uns bitte darauf
an.
Drogen und Medikamente
Der Missbrauch von Arzneimitteln bzw. Drogenkonsum in
jeglicher Form ist ein eindeutiges Anzeichen für die sogenannte Nichteignung
zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Hier genügt unter Umständen auch schon der
Hinweis auf früheren Drogenmissbrauch. Die Vergangenheit kann einen hier sehr
schnell einholen. Auch ärztlich verordnete Substanzen können unter Umständen
einen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben. Einen sogenannten
„Kavaliersdelikt“ gibt es bei Drogen nicht.
Die Toleranz im Bereich Drogenkonsum
ist entsprechend gering. Doch gibt es unter Umständen Sonderregelungen.
Reden Sie mit uns darüber. Die geforderte Abstinenz (Haaranalyse oder
Urinscreening ) ist in der Regel nicht verhandelbar, 6, 12 oder sogar mehr
Monate sind nicht selten die Forderung der Gutachter bei der MPU. Wir prüfen
bereits im Vorfeld was auf Sie zukommt.
Punkte, Straftaten, charakterliche Nichteignung, körperliche
Eignungszweifel
Der
Führerscheinentzug durch zu viele Punkte (die Grenze liegt hier bei 8 Punkten)
oder auch Hinweise auf die charakterliche Nichteignung (z.B. Straftaten) zum
Führen von Kraftfahrzeugen führen sehr schnell zur medizinisch psychologischen
Untersuchung. Eine vorhergehende Verkehrsteilnahme ist hierbei nicht zwingend
erforderlich.
Diese Art der MPU-Anordnung macht
inzwischen gut ein drittel aller MPUs aus. Der große Vorteil ist; Sie benötigen
keine Abstinenznachweise, allerdings ist diese Tatsache auch gleichzeitig Ihr
größter Nachteil. Denn Sie haben keinerlei Möglichkeiten „Ihre Abstinenz“ in
Bezug auf die vorgefallenen Verstöße nachzuweisen. Denn wie sollte dies auch
gehen, ohne Führerschein können Sie wohl kaum die Geschwindigkeit übertreten
oder auf der Autobahn zu dicht auffahren. Und dass Sie nicht wieder straffällig
wurden, bedeutet unter Umständen nur, dass Sie nicht erwischt wurden. Kein
Beleg dafür, dass Sie es nicht getan haben.
Also gerade hier liegt eine
besonders schwere Last auf dem psychologischen Gespräch (Explorationsgespräch)
in der MPU. Ihre einzige Chance „Nachzuweisen“, dass Sie sich geändert haben.
Keine leichte Aufgabe. Holen Sie sich bei uns hierzu die notwendige
Unterstützung.
http://mpu-diskret.de/gruende-fuer-die-mpu/
http://mpu-diskret.de/gruende-fuer-die-mpu/
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