Dienstag, 17. November 2015

MPU News

MPU nach strafrechtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis, medizinisch psychologische Untersuchung


je nach Bundesland ist man hier unterschiedlicher Auffassung wann genau es erforderlich ist die MPU, medizinisch psychologische Untersuchung, zur Feststellung der Kraftfahreignung anzuordnen. In Baden Württemberg liegt die Pflichtgrenze bei 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration, in den meisten anderen Bundesländern liegt diese Grenze bei 1,6 Promille. Auch bei dem sogenannten fehlendem Trennungsvermögen zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges ist die MPU fällig. Fahrradfahrer allerdings dürfen einheitlich ab 1,6 Promille zum sogenannten „Idiotentest“.

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