Freitag, 11. Dezember 2015

Neuigkeiten zur medizinisch psychologischen Untersuchung


Bayern schlägt zu: MPU bereits ab 0,3 Promille möglich! Die medizinisch psychologische Untersuchung ……..



In Bayern hat man es auf den Punkt gebracht, „wer wegen Alkohol ein Fahrverbot bekommt muss künftig zur MPU, egal wie viel er getrunken hatte“. Auslöser war eine Dame mit 1,28 Promille, in Bayern seither kein Grund für die MPU, nun hat man allerdings festgestellt, dass es sich natürlich auch oder gerade bei geringen Werten um sogenannte „Spiegeltrinker“ handeln könne. Diese dürfen natürlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Allerdings muss dies natürlich geprüft werden bevor der Führerschein auf Dauer weg kommt, und dies ist eben nur über die MPU möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde darf nun nicht mehr einfach über die Tatsache wegsehen, dass ein Fahrverbot aufgrund Alkoholkonsumes …

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